In Deutschland soll das vereinsbasierte Sporttreiben wieder aufgenommen werden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen einen klar strukturierten Weg aufgezeigt, wie unter Berücksichtigung der zehn DOSB-Leitplanken und der sportartspezifischen Übergangsregeln der Fachverbände ein verantwortungsvolles Sporttreiben wieder möglich ist. Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat jetzt seine Übergangsregeln veröffentlicht.

In einer Pressemitteilung veröffentlichte der BDR Übergangsregeln für die Wiederaufnahme aller Radsport Disziplinen. Bereits am 28.04 wurden die zehn Leitplanken des DOSB und die Übergangsregeln der Fachsportverbände als Grundlage für den Wiedereinstieg in den Vereinssport durch die Sportministerkonferenz der Länder anerkannt. Voraussetzung zur Umsetzung sind Lockerungen der Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine Entscheidung seitens der Politik steht noch aus und wird für den kommenden Mittwoch erwartet.

Entsprechende Lockerungen vorausgesetzt wäre mit den Übergangsregeln die Aufnahme des organisierten (Vereins)Trainings möglich. Natürlich sind die DOSB-Leitplanken sowie die nötigen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Die Trainingsgruppen dürfen im Mountainbike Bereich maximal 5 Personen umfassen. Für unseren Verein bedeutet dies bereits, dass weniger als die Hälfte der Mitglieder an den gemeinsamen Trainings teilnehmen darf.

Die zehn Leitplanken des DOSB

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  1. Distanzregeln einhalten
  2. Körperkontakte müssen unterbleiben
  3. Mit Freiluftaktivitäten starten
  4. Hygieneregeln einhalten
  5. Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
  6. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
  7. Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
  8. Trainingsgruppen verkleinern
  9. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
  10. Risiken in allen Bereichen minimieren

Nicht nur aus Gesundheitsaspekten wäre es wichtig, wieder mehr Bewegung bieten zu können und den Vereinssport im Rahmen der behördlichen Regelungen wieder aufzunehmen. Es geht auch um die Stimmung in der Bevölkerung, die durch Spaß, Bewegung und das Gemeinschaftserlebnis mit verantwortungsbewusstem Abstand deutlich profitieren wird. Wir sind sicher, dass sowohl die Verantwortlichen in den Vereinen als auch die Sportlerinnen und Sportler selbst sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen werden und als oberste Priorität immer die Eindämmung der Pandemie und die Gesundheit in der gesamten Bevölkerung im Blick haben. Wir hoffen sehr, dass wir Sportdeutschland nun bald wieder etwas mehr in Bewegung bringen dürfen“

DOSB-Präsident Alfons Hörmann.
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Wettkampfbetrieb in Aussicht

Sowohl für den Bereich Straße als auch für den Bereich Mountainbike kann sich der BDR einen Wettkampfbetrieb im Freien vorstellen. Zumindest mit Einzelwettkämpfen wie beispielsweise Einzelzeitfahren.

Auch RTF/CTF Veranstaltungen werden möglich. Das Windschattenfahren und eine entsprechende Gruppenbildung auf der Straße sind verboten. Die Teilnehmer/innen müssen einen Mindestabstand von 30 Metern einhalten. Inwieweit hier die 5 Personen Regel aus dem Trainingsbereich gilt, bleibt derzeit unklar.

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