Gute Neuigkeiten für uns und allen anderen Vereinssportler/innen aus Nordrhein Westfalen, denn seit dem 07. Mai darf draußen wieder gemeinsam trainiert werden. Selbstverständlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln dürfen wir gemäß der Übergangsregeln des BDR mit bis zu 5 Personen zusammen trainieren.

Während das Land NRW in der Verordnung sehr wage bleibt, wieviele Menschen gemeinsam trainieren dürfen, greifen hier für uns die Empfehlungen des BDR aus den Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Radsports und die zehn. Leitplanken des DOSB.

Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkeh- rungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) si- cherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch je- weils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Verordnung des Landes NRW §9 Sport Absatz 4

Andere Bundesländer mit anderen Lösungen

Wir beschränken unsere Sicht auf die Bestimmungen des Landes NRW und schauen aufgrund unserer Mitglieder aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ein wenig über den Tellerrand.

Auch in Rheinland Pfalz und Niedersachsen gelten ab heute ähnliche Lockerungen, die sich in der Höhe des einzuhaltenden Abstands unterscheiden.

Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport und im nicht von Absatz 7 erfassten Leistungssport ist zulässig, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands nach § 5 Abs. 1 erfolgt und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Verordnung des Landes RLP Teil 1 §1 Absatz 6

Abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 und Absatz 5 Satz 1 sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter den Voraussetzungen der Sätze 2 bis 4 zulässig. Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. 

Verordnung des Landes Niedersachsen Teil 1 Absatz 8

Übergangsregeln Mountainbike und Rennrad

Bereits Ende April hat der Bund Deutscher Radfahrer wie andere Fachverbände Übergangsregeln zur Wiederaufnahme für verantwortungsvolles Sporttreiben veröffentlicht. Darüberhinaus stehen über den Regelungen der Fachverbände die Leitplanken des DOSB, wo auch die Regelungen anderer Fachverbände verlinkt sind.

Auf Grundlage der Verordnungen der Bundesländer bedeutet dies, dass wir ab sofort mit maximal fünf anderen Vereinsportlern gemeinsam trainieren dürfen, solang wir die Abstands- und Hygieneregelungen einhalten.

Windschatten fahren bleibt damit fraglich, wobei ich bisher nicht mit dem Zollstock die Abstände vermessen habe. Für uns Mountainbiker ist die Regelung mit 1,5m Abstand gut umsetzbar. Ob die fünf Vereinssportler einem Verein angehören müssen oder die gemeinsame Mitgliedschaft im Landes- oder Bundesverband ausreichen geht aus den Übergangsregelungen nicht hervor.

Der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt. Einzelzeitfahren auch im MTB Bereich erscheinen als mögliches neues Wettkampfformat noch vor dem 30.08 möglich.

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