Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW
Gute Neuigkeiten für uns und allen anderen Vereinssportler/innen aus Nordrhein Westfalen, denn seit dem 07. Mai darf draußen wieder gemeinsam trainiert werden. Selbstverständlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln dürfen wir gemäß der Übergangsregeln des BDR mit bis zu 5 Personen zusammen trainieren.
Während das Land NRW in der Verordnung sehr wage bleibt, wieviele Menschen gemeinsam trainieren dürfen, greifen hier für uns die Empfehlungen des BDR aus den Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Radsports und die zehn. Leitplanken des DOSB.
Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkeh- rungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) si- cherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch je- weils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Verordnung des Landes NRW §9 Sport Absatz 4